Zusammenfassung
Die im Referate von Phil. Jung erfolgte Feststellung des Vorkommens einer primären
Genitaltuberkulose, deren Möglichkeit theoretisch immer vorhanden war, bedeutet einen
nennenswerten Fortschritt der Erkenntnis. Die Ansicht, daß die sekundäre Genitaltuberkulose
in der Regel auf dem Blutwege entstünde, ist unbewiesen. Die klinische Beobachtung
spricht bei den als doppelseitige Tubenerkrankung beginnenden Fällen dagegen. Die
Entstehung der Infektion von der Bauchhöhle aus durch das Ostium abdominale ist die
wahrscheinlichere — auch wenn das Bauchfell selbst gesund ist.
Die Kombination von Tuberkulose und Schwangerschaft kann bei jeglicher Form der Tuberkulose
zu schwerer Verschlimmerung führen. Es fehlt uns jedes prognostisch zuverlässige Merkmal,
um das Eintreten einer solchen Verschlimmerung vorher zu erkennen. Dadurch ist eine
wissenschaftlich einwandfreie Stellungnahme gegenüber dem artifiziellen Abort unmöglich.
Dieser ist jedoch im Interesse der Mutter gerechtfertigt, namentlich wenn es sich
um eine der eventuellen Heilung noch zugängliche Form der Tuberkulose handelt. Die
Sterilisation der Frau ist nur unter besonderen Verhältnissen zulässig.
Die Genitaltuberkulose als solche verlangt nicht ohne weiteres ein radikales operatives
Vorgehen, sondern die Art ihres Auftretens und ihrer Entwicklung gibt dazu Veranlassung.
Die Bauchfelltuberkulose entsteht nur selten durch Infektion von der Tube aus, in
der Regel auf anderem Wege. Ihre Prognose wird bedingt durch die Beschaffenheit des
primären Herdes und die Menge des von dort aus verschleppten Infektionsstoffes. Die
nach Laparotomie bei Bauchfelltuberkulose auftretenden Bauchdeckendarmfisteln verdanken
ihr Entstehen einer lokalen Schädigung oder Zerstörung des Bauchfells mit seiner spezifischen
antibakteriellen Kraft. Solche Schädigung ist deshalb bei der Operation tunlichst
zu vermeiden, und eine lineare Vereinigung des Peritoneum durch sorgfältige Naht ist
herzustellen.